neuer Freistellungsbescheid / Jahresabschluss 2006
13.11.2008 05:52:00
"Kinder brauchen uns" e. V. hat einen neuen Freistellungsbescheid erhalten.
Demnach ist der Verein "Kinder brauchen uns" e. V. nach §10b EStG, §9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und §9 Nr. 5 GewStG als gemeinnützig anerkannt gemäß Bescheid des Finanzamtes Mülheim a. d. Ruhr vom 10.11.2008 - Steuernummer: 120/5704/1059. Spenden und Mitgliedsbeiträge an den Verein sind deswegen steuerlich absetzbar.
Den Jahresabschluss 2006 und den Freistellungsbescheid finden Sie auf unserer Seite "Informationsmaterial".
Demnach ist der Verein "Kinder brauchen uns" e. V. nach §10b EStG, §9 Abs. 1 Nr. 2 KStG und §9 Nr. 5 GewStG als gemeinnützig anerkannt gemäß Bescheid des Finanzamtes Mülheim a. d. Ruhr vom 10.11.2008 - Steuernummer: 120/5704/1059. Spenden und Mitgliedsbeiträge an den Verein sind deswegen steuerlich absetzbar.
Den Jahresabschluss 2006 und den Freistellungsbescheid finden Sie auf unserer Seite "Informationsmaterial".

